Bekämpfung von Hausschwamm

Wir bieten Ihnen Beratung, Bekämpfung und Sanierung im Schadensfall an.

Hausschwamm bekämpfen

Der Hausschwamm ist ein Vertreter der Holzfäulepilze mit einem sehr hohen Gefahrenpotential für Gebäude, da der Hausschwamm Fäule im Holz hervorruft, das Holz somit zerstört und die Tragfähigkeit von Holzkonstruktionen in Gebäuden stark schädigen kann. Frühzeitiges Vorbeugen und Schutzmaßnahmen gegen Feuchteschäden und Schwammbefall zahlen sich also aus. 

Vor der Sanierung: Hausschwamm und seinen Lebensraum erkennen

Der Echte Hausschwamm (Serpula lacrimans) ist ein gefährlicher und schwer zu bekämpfender Holzzerstörer, da dieser gefährliche Gebäudepilz ein erhebliches Zerstörungspotential aufbringt. Man muss wissen, dass er die besten Lebensbedingungen in Holz in Verbindung mit Feuchtigkeit vorfindet. Dabei bevorzugt der Echte Hausschwamm eine relativ geringe Holzfeuchte von nur 30–40 % und liebt Temperaturbereiche um 20 °C. Bleibt eine Sanierung aus, bildet Hausschwamm kontinuierlich Fruchtkörper zur Verbreitung sexueller Sporen, Substratmycel zur Verankerung und Versorgung und Oberflächenmycel für seine Ausbreitung sowie den Transport und die Speicherung von Nährstoffen.Oft sind Baufehler oder Schäden an der Gebäudehülle, die nicht instand gesetzt wurden, die Ursache. Ein defektes Fallrohr, Schäden in der Dacheindeckung, zerstörte Dachfenster, konstruktive Fehler an Dach und Dachentwässerung sowie Wanddurchfeuchtungen oder aufsteigende Feuchte können dazu führen, dass der Hausschwamm sich ausbreitet. Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich die dauerhafte Kontrolle neuralgischer Bereiche ebenso wie der Entzug der Lebensgrundlage durch Abstellen von Feuchtigkeitsherden und anderer begünstigender Faktoren.

Echter Hausschwamm wächst versteckt – das macht ihn so tückisch

Treffen die Sporen des Echten Hausschwamm auf cellulosehaltigen, feuchten Untergrund, beginnen sie ihr Wachstum. Dabei wächst Echter Hausschwamm gern verborgen. Bevorzugt macht der Schwamm sich in Zwischendecken oder hinter Wandverschalungen und in verkleideten Konstruktionen breit, da er Zugluft meidet. Echter Hausschwamm ist in der ersten Wachstumsphase bedingt durch seine zurückgezogene Lebensweise gewöhnlich schwer zu entdecken.  Dieses versteckte Wachstum birgt die Gefahr, dass tragende Konstruktionshölzer zersetzt werden, ohne dass dies offen sichtbar ist. Der Feuchtigkeit folgend, kann sich der Hausschwamm aus dem Bereich einer einfachen Undichtigkeit im Dach über Fachwerkkonstruktionen und Holzbalkendecken bis in den Keller ausbreiten und so ein ganzes Gebäude zerstören.

Verstärkt wird die Gefahr dadurch, dass der Schwamm über sein ausgeprägtes Strangmyzel Feuchtigkeit transportieren und sich die nötige Holzfeuchte auf diese Weise selbst verschaffen kann. Zudem verfügt er über ein hoch entwickeltes Oberflächenmyzel und ist durchaus in der Lage, holzfreie Materialien über große Distanzen zu überwuchern. Es existieren jedoch Anhaltspunkte, denn sämtliche holzzerstörende Pilze sind in ihrem Wachstum auf Cellulose angewiesen. Neben Holz besiedelt Echter Hausschwamm somit auch Holzwerkstoffe, Baumwolle, Pappe und Papier. Akten, Bücher, Matratzen, Leinwände oder Schuhe aus Naturmaterialien werden im Schadensbereich gerne komplett vom jungen Mycel überzogen.

Werden in einem Gebäude Fruchtkörper des Hausschwamms entdeckt, so signalisiert dies einen fortgeschrittenen Holzbefall. Umgehende Sanierungsmaßnahmen gegen den Hausschwamm sind erforderlich.

Referenzen für die Schwammsanierung

Echter Hausschwamm unter neuem Laminat 3

Echter Hausschwamm darf nicht abgetötet werden

Eine Sanierung von Schwammbefall gehört in die Hände von sachkundigen Fachleuten, da das Ausmaß des Schwammbefalls vergleichsweise schwierig einzuschätzen ist und im Hinblick auf Qualität, Zuverlässigkeit, sachgerechte Ausführung, gesundheitliche Unbedenklichkeit und Umweltverträglichkeit von Bekämpfungsmaßnahmen keine Kompromisse gemacht werden dürfen. Die DIN 68800-4 legt daher fest, dass Bekämpfungsmaßnahmen nur von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden dürfen, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen, da grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich sind.
Im Zuge einer Schwammsanierung müssen im Schadensbereich alle Holzbestandteile sorgfältig entfernt werden. Jedes noch so kleine Mycel muss beseitigt werden. Befallene Holzkonstruktionen werden einschließlich eines Sicherheitsbereiches von 1,00 m in Längsrichtung der Hölzer zurückgeschnitten und erneuert. Durchwachsene Schüttungen sind einschließlich eines ausreichenden Sicherheitsbereiches im Zuge einer Schwammsanierung komplett zu entfernen, Wandputz wird abgeschlagen. Bei der Sanierung des Echten Hausschwamm ist dies ein Sicherheitsbereich von 1,50 m. Da die Schäden durch den Echten Hausschwamm und die erforderlichen Bekämpfungsmaßnahmen die statische Sicherheit tragender und aussteifender Bauteile erheblich beeinträchtigen können, muss zum Schutz von Personen immer auch die Standsicherheit der Konstruktiongeprüft werden. Häufig muss hier ein Tragwerksplaner eingeschaltet werden.

Echter Hausschwamm kann nicht durch das Aufsprühen von Schwamm-Präparaten abgetötet werden. Er muss sorgfältig und umfassend aus dem Gebäude entfernt werden. Schwammsperrmittel, die injiziert oder auf Oberflächen aufgetragen werden, haben die Aufgabe, ein Milieu zu schaffen, in dem der Hausschwamm künftig nicht neu auskeimen kann, falls noch oder wieder Sporen des Echten Hausschwamm auftreten.

Wenn darüber hinaus auch die Feuchtigkeitsquelle eliminiert ist, kann ein Neubefall durch den Hausschwamm unterbunden werden. Auch hier ist der fachmännische Blick des ausgebildeten Technikers gefragt. Neben Leckagen im Dach, Wassereintritt durch verstopfte Regenentwässerungen und undichte Dachanschlüsse können Leitungswasserschäden oder auch fehlende Gebäudeabdichtungen im erdberührten Bereich des Gebäudes Ursache der Durchfeuchtung sein.
Die fachgerechte Abdichtung erdberührter Gebäudeteile mit mineralischen Abdichtungen oder Bitumendickbeschichtungen von außen sowie alternativ eine mineralische Innenabdichtung ohne Ausschachtungsmaßnahmen gehören zu unserem Dienstleistungsspektrum. Sprechen Sie uns an.

Schwammsanierung darf nicht zu Neubefall führen

Nach der Bekämpfung des Echten Hausschwamm dürfen Fruchtkörper des Hausschwamm, sowie Mycele und ausgebaute Holzteile nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls werden. Die Schwammsanierung muss daher die geordnete Entsorgung des Abbruchmaterials aus der Schwammsanierung umfassen. Dazu gehören auch sämtliche mineralischen Abbruchmaterialien wie Putz, Mauerwerk und Fugenmörtel. Das Übersprühen des Bauschutts mit Schutzmitteln ist untersagt!

Meldepflicht für echten Hausschwamm

Bevor der charakteristische, rostrote Fruchtkörper mit dem typischen weißen Rand außerhalb des geschützten Bereiches sichtbar wird, bildet der echte Hausschwamm bereits großflächiges Strangmycel und zersetzt möglicherweise tragende Konstruktionen. Bemerkt man bei Holzbauteilen eine grobwürfelige Zerstörung, sogenannten Würfelbruch, und lässt sich das Holz mit der Hand eindrücken, ist der Schaden bereits beträchtlich und sofortiges Handeln ist angeraten, um den Einsturz von Gebäuden zu verhindern. Da die Gefahr von Einstürzen besonders bei Altbauten mit hohem Anteil an konstruktiven, tragenden Holzkonstruktionen wie Holzbalkendecken oder Ständerwerk gegeben war, gab es lange eine Meldepflicht wenn Echter Hausschwamm im Gebäude diagnostiziert wurde. Neben der akuten Gefahr für das befallene Gebäude drohte immer die Übertragung auf Nachbarbebauung. Inzwischen besteht die Meldepflicht für Echten Hausschwamm noch in zwei der sechzehn deutschen Bundesländer. Thüringen und Sachsen haben nach wie vor eine Meldepflicht für Befall von Hausbock und Echtem Hausschwamm. In den Landesbauordnungen der verschiedenen Bundesländer ist in leicht unterschiedlichem Wortlaut festgelegt, dass Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein müssen, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche oder tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen oder Nachteile nicht entstehen.
Auch ohne die Meldepflicht für Echten Hausschwamm ist damit festgelegt, dass bei einem Befall durch Echten Hausschwamm umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Hausschwammes nach DIN 68800-4 einzuleiten sind.

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